Majestätsbeleidigung in Zeiten der BRD
Vgl. Artikel in DIE WELT
a) https://www.welt.de/politik/deutschland/plus254670238/Jetzt-kommt-der-Vorstoss-Politikerbeleidigung-umfassender-zu-ahnden.html
b) Achtung Ironie!
„Robert Habeck zeigt sich aus Versehen selbst an“
https://www.welt.de/satire/article254629904/Ueberblick-verloren-Robert-Habeck-zeigt-sich-aus-Versehen-selbst-an.html?dicbo=v2-cdgBybB&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_11.welt
Man fragt sich:
1) Garantiert das Grundgesetz nicht die Meinungsfreiheit?
2) Ist es juristisch nicht schwer, zwischen Meinung und Beleidigung zu unterscheiden?
3) Werden Vertreter (und Wähler) der AfD von Vertretern anderer Parteien nicht permanent persönlich beleidigt?
4) Ist nicht jede derartige „Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“?
5) Ist das dann nicht auch ein Straftatbestand gemäß § 188 (1) StGB?
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AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
Dr. Helmut Waniczek
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51431 Bergisch Gladbach