Erfolg für AfD in Karlsruhe: Die Parteien haben die Quittung bekommen
Die FAZ spricht wenigstens an dieser Stelle noch einmal klar aus, was in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollte, es aber bei uns offensichtlich nicht ist.
Etwas Anderes muss man aber auch mit aller Deutlichkeit festhalten: Das Karlsruher Urteil beweist, dass die etablierten Parteien mit ihrer Kungelei über Jahre hinweg gegen die Verfassung verstoßen haben! Sie hätten es sicher auch weiterhin getan, wenn die AfD sie nicht verklagt hätte und sich für ein verfassungsgemäßes Verfahren eingesetzt hätte.
Das hat die AfD übrigens schon in ihrem Grundsatzprogramm von 2016 (!!!) unter der Überschrift „Parteienfinanzierung dem Verfassungsrecht anpassen“ formuliert:
„Die verdeckte Parteienfinanzierung, zum Beispiel durch Stiftungen, ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen Euro aus. Das entspricht dem Vierfachen der eigentlichen verfassungsgerichtlich aus gutem Grund beschränkten Parteienfinanzierung. Die AfD will daher, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und begrenzt wird.“
Genau das aber scheuen die etablierten Parteien wie der Teufel das Weihwasser – und haben die Steuerzahler zahlen lassen.
Hier noch die Stellungnahme der AfD zum Karlsruher Urteil:
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AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
Dr. Helmut Waniczek
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51431 Bergisch Gladbach