Wohltuend sachlich – NZZ

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«Die Richter haben nicht gesagt, dass die AfD extremistisch sei»: Ein Experte erklärt, wie das Urteil AfD versus Verfassungsschutz zu verstehen ist

Neue Züricher Zeitung (NZZ) | 14.05.24

Der deutsche Verfassungsrechtler Volker Boehme-Nessler kritisiert, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster seine Entscheidung nicht ausführlicher begründet hat. Einen Automatismus auf dem Weg zu einem Verbotsverfahren sieht er nicht.

Kommentar:

Wohltuend sachlich auch die Informationen zum möglichen weiteren Verfahren, vor allem der Hinweis: „Es handelt sich natürlich um einen harten Eingriff in den Parteienwettbewerb, wenn der Verfassungsschutz eine Partei beobachten und darüber auch noch öffentlich reden darf. Das könnte auf Wähler abschreckend wirken. Und Beamte werden es sich überlegen, ob eine Mitgliedschaft mit ihrer Treuepflicht vereinbar ist oder nicht.“

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