70 Jahre Grundgesetz und dann das

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Weil seine Eltern AfD-Anhänger sind: Tagesmütter lehnen Kleinkind ab

Focus | 24.11.19

Tagesmütter in Brandenburg haben die Aufnahme eines Kindes verweigert, weil ihnen die politische Einstellung seiner Eltern nicht gefällt. Vater und Mutter des einjährigen Jungen aus Königs Wusterhausen seien Anhänger der AfD, aber laut eigenen Angaben keine Mitglieder.

Kommentar:

Was sagt denn der Bundespräsident dazu?

 

In Artikel 3(3) des Grundgesetzes heißt es doch unmissverständlich:

 

„Niemand darf wegen […] seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […].“

 

Statt eines weiteren Kommentars sei wieder auf die Leserkommentare verwiesen.

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