Sechs von zehn Eingebürgerten behalten ihre alte Staatsbürgerschaft
Dieselben Parteien, die 1999 bei der Gesetzesbegründung betont haben, „insbesondere unter Ordnungsgesichtspunkten besteh[e] ein staatliches Interesse, die Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit einzuschränken“, kümmern sich heute offensichtlich keinen Deut mehr um dieses „staatliche Interesse“ und haben im Bundestag am 2. Februar gegen den Antrag der AfD gestimmt, die doppelte Staatsangehörigkeit wieder einzuschränken und zur bis 2014 geltenden Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht zurückzukehren.
Vgl. dazu noch einmal die Rede des Abgeordneten Dr. Curio:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7198109#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MTk4MTA5P3ZpZGVvaWQ9NzE5ODEwOQ==&mod=mediathek
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AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
Dr. Helmut Waniczek
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