Polizei muss Meinungsfreiheit verteidigen

Polizei muss Meinungsfreiheit verteidigen

Hamburger Südosten: AfD-Wahlkampf unter Polizeischutz

mopo | 25.05.24

Der AfD-Wahlkampf in der Alten Holstenstraße in Bergedorf rief rund 35 Gegendemonstranten auf den Plan, darunter auch die „Omas gegen Rechts“. Die fünf AfD-Wahlkämpfer filmten die Protestler. Der Infostand wurde von einem Sicherheitsdienst und der Polizei geschützt. Die Gegenkundgebung dauerte von neun bis zwölf Uhr und blieb friedlich. […] Bereits am Freitag, den 10. Mai 2024, war es bei einem AfD-Infostand auf dem Berta-Kröger-Platz in Wilhelmsburg zu einer unangemeldeten Gegenkundgebung mit rund 50 Teilnehmern gekommen. Die Polizei war damals mit rund 40 Beamten vor Ort und bildete eine Kette zwischen dem Stand und den Demonstranten.

Kommentar:

75 Jahre Grundgesetz = 75 Jahre Festschreibung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit als Grundrechte!
Und dann müssen Infostände einer zu allen Wahlen in Deutschland zugelassenen, also demokratischen Partei von der Polizei gegenüber Gegendemonstranten über Stunden und mit einer Polizeikette geschützt werden?
Was sagt denn der Verfassungsschutz dazu, was die anderen demokratischen Parteien? Nichts.

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