Einstweilige Verfügung – Björn Höcke erringt Erfolg vor Gericht
1) Vorweg: Der Kommentator steht Herrn Höcke mehr als kritisch gegenüber. Dennoch muss für Herrn Höcke (wie für jeden andern Menschen) gelten, dass er fair behandelt wird.
2) Konkret:
Es ist jetzt vom Landgericht Hamburg festgestellt worden, dass im Rahmen der Meinungsfreiheit Herr Höcke als Faschist bezeichnet werden darf, dass aber nicht behauptet werden darf, dass „der Thüringer AfD-Chef von einem Gericht als Faschist eingestuft worden (sei)».
3) Ist es abwegig zu vermuten, dass einem FDP-Fraktionschef diese Unterscheidung sprachlich wie juristisch klar sein dürfte, dass er also in seinem (schriftlichen) Beitrag für die Berliner Zeitung bewusst die Unwahrheit gesagt hat?
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AfD Rheinisch-Bergischer Kreis
Dr. Helmut Waniczek
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51431 Bergisch Gladbach